Bescheinigung über die Zivilrechtliche Haftung für Bunker Oil Pollution Damage (CLB) - die Norwegische Schifffahrtsbehörde

Das Bunkeröl-übereinkommen sieht eine Haftung, der Entschädigung und der Pflichtversicherung für die Opfer von Schäden, die durch die escape-oder Entladung von BunkerölDas übereinkommen gilt für alle Norwegischen Schiffe über. GT Eingabe Norwegischen Häfen oder sonstigen lade-oder Entlade-Standorten in Norwegen und auf dem Norwegischen Kontinentalschelf. Die Forderung gilt auch für Schiffe, die ständig in den Norwegischen Hoheitsgewässern Das Norwegische Maritime Authority (NMA) Probleme CLBs für Norwegische und ausländische Schiffe.

Hinweis: Die Norwegische Schifffahrtsbehörde ist vorrangig auf die Norwegischen Schiffe, aber Anwendungen, die von fremden Schiffen werden auch berücksichtigt.

Nur ausländische Schiffe aus Flaggenstaaten, die auf Paris MoU die"Weiße Liste"angenommen werden, und der Flaggenstaat muss nicht ratifiziert haben, das Internationale übereinkommen über die Zivilrechtliche Haftung für Bunker Oil Pollution Damage. Fremde Schiffe, die dokumentieren können, dass Sie anrufen, in einem Norwegischen Hafen wird priorisiert werden. Versicherungsgesellschaften, die Mitglieder der International Group of P I Clubs oder registriert sind, in das EU - EWR-Bereich und registriert haben cross-border-Aktivitäten werden automatisch genehmigt auf Antrag. Versicherungen, die dokumentieren können, genehmigt wird, von anderen Flaggenstaaten, die Mitglieder des Paris MoU grundsätzlich genehmigt werden. Andere Versicherungen müssen dokumentieren Ihre wirtschaftliche macht, um als für die Zulassung der Norwegischen Maritime Authority.